Formulare
Verordnung zur Ernährungsberatung - für den Arzt / für die Ärztin
Die Verordnung zur Ernährungsberatung sollte von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllt und an meine Adresse gesendet werden, damit ich das Formular in meinem Namen umgehend an Ihre Krankenkasse senden kann. Da sich die Krankenkassen die Prüfung der Leistungspflicht vorbehalten, und für diesen Vorgang mindestens zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen, sollte die 'Verordnung zur Ernährungsberatung' rechtzeitig vor dem ersten Beratungstermin eintreffen.
Das Ernährungsprotokoll gibt Aufschluss über Ihre Ess- und Trinkgewohnheiten.
Das Trinkprotokoll unterstützt Sie dabei, ausreichend Flüssigkeit aufzunehmen, indem es Ihnen unkompliziert eine Selbstkontrolle anbietet.
Das Beschwerdenprotokoll gibt Aufschluss über wiederkehrende Beschwerden, zum Beispiel im Magen-Darm-Bereich.
Alle Protokolle sind wichtige Arbeitsinstrumente in der Ernährungsberatung. Vollumfänglich und ehrlich ausgefüllte Protokolle bieten viele sachliche Informationen. Bringen Sie die Protokolle bereits zum ersten Gespräch mit.