mit Krankenkasse
Liegt eine ärztliche Verordnung zur Ernährungsberatung vor, werden die Beratungskosten von der Krankenkasse übernommen.
Eine ärztliche Verordnung kann folgende Krankheiten zum Anlass haben:
- Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes mellitus, erhöhte Blutfette, Gicht, etc..
- bei starkem Übergewicht (Body Mass Index über 30 kg/m2) sowie daraus entstandenen Folgeerkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems wie Blähungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Reizdarm
- Nierenerkrankungen
- Fehl- und Mangelernährungszustände
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile wie beispielsweise Zöliakie oder Lactoseintoleranz