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mit Krankenkasse

 

Liegt eine ärztliche pdfVerordnung zur Ernährungsberatung vor, werden die Beratungskosten von der Krankenkasse übernommen.

Eine ärztliche Verordnung kann folgende Krankheiten zum Anlass haben:

- Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes mellitus, erhöhte Blutfette, Gicht, etc..

- bei starkem Übergewicht (Body Mass Index über 30 kg/m2) sowie daraus entstandenen Folgeerkrankungen

- Herz-Kreislauf-Erkrankungen

- Krankheiten des Verdauungssystems wie Blähungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Reizdarm

- Nierenerkrankungen

- Fehl- und Mangelernährungszustände

- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile wie beispielsweise Zöliakie oder Lactoseintoleranz

 
 

Manuela Sarbach     dipl. Ernährungsberaterin SRK + Diplom Oecotrophologin     Werdstrasse 34     8004 Zürich      Telefon 079 379 15 90     Mail